Die Anfänge der
landesherrlichen Steuererhebung: Die Ottonische Handveste von 1311Die Ottonische Handveste von 1311 steht am Anfang der landesherrlichen Steuererhebung. Herzog Otto III. von Niederbayern benötigte wegen missglückter politischer Unternehmen viel Geld, das ihm die niederbayerischen Landstände bewilligten. In einer Urkunde musste ihnen dafür der Herzog bedeutende Zugeständnisse in der Gerichtsbarkeit machen. Die Ottonische Handveste wurde damit zu einer bedeutenden Verfassungsurkunde für Bayern.
Herzogliche Verwaltung: Die Gründung der Hofkammer 1550Die im Jahr 1550 durch Herzog Albrecht V. eingerichtete Hofkammer war die zentrale Verwaltungsbehörde für das altbayerische Finanzwesen und damit der Vorläufer des heutigen Staatsministeriums der Finanzen. Sie hatte ihren Sitz im Alten Hof in München.
Das Steuerwesen im Herzog- und KurfürstentumIn der sogenannten Landtafel von 1565 sind alle Landstände – die Prälaten (Vertreter von Klöstern und Stiften), Angehörige des Ritterstandes sowie Städte und Märkte –, die bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts das Recht der Steuerbewilligung besaßen, mit ihren Wappen vertreten. Wichtigste Steuer war bis ins 19. Jahrhundert die Grundsteuer, doch erbrachte auch die Getränkeumsatzsteuer (Aufschlag) beträchtliche Einnahmen.
Das Schlüsseljahr 1808: Die Aufhebung der landständischen Vertretung am 1. Mai 1808Unter der Federführung des Ministers Maximilian Graf von Montgelas wurde die landständische Vertretung in ihren Rechten beschränkt und schließlich ganz aufgehoben. Die Finanzhoheit und damit das Recht der alleinigen Steuererhebung waren spätestens seit der Constitution vom 1. Mai 1808 in den Händen des Staates.
Landesvermessung BayernsUm eine gerechte Besteuerung der Bevölkerung zu erreichen, wurden das Königreich Bayern ab dem Jahr 1808 auf der Grundlage der topografischen Vermessung von 1801 genau vermessen und die Grundstücke in ihrer Qualität bewertet. Bayern wurde so zugleich das erste exakt vermessene Land Europas.
Ständeversammlung und StaatshaushaltSteuerbewilligung, die Überprüfung des Budgets und die Reduzierung der hohen Staatsschulden waren zentrale Aufgabe der mit der Verfassung von 1818 neu geschaffenen Ständeversammlung (seit 1848 Landtag).
Die Verwaltung des KrongutsNach dem Ende der Monarchie 1918 gingen die meisten Schlösser des Kronguts in bayerischen Staatsbesitz über. Sie werden vom Finanzministerium verwaltet. Gegenwärtig betreut die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen 45 Schlösser, Burgen und Residenzen, 27 historische Gartenanlagen und 21 Seen.
Finanzverwaltung heute: Der moderne DienstleisterDas Bayerische Staatsministerium für Finanzen residiert seit 1967 in dem 1821 vom Architekten Leo von Klenze für Herzog Eugène de Beauharnais, dem Stiefsohn Napoleons, erbauten Leuchtenberg-Palais. Die Finanzverwaltung ist heute mit rund 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Verwaltung, die sich sehen lassen kann. Mit einem Blick auf deren Leistungen und Angebote wird die Ausstellung abschließen.
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