Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Das Jubiläum: 200 Jahre staatliche Finanzverwaltung in Bayern

Auftaktveranstaltung in der Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München„2008 ist für die Finanzverwaltung in Bayern ein besonderes Jahr: Wir können ein großes Jubiläum feiern. Im Jahr 1808 wurde die Steuerverwaltung durch die Stände aufgehoben, die Finanzverwaltung ging auf den Staat über. Kurz gefasst: Der Staat hat die Hoheit über die Steuern erhalten. Diese epochale Wende in der bayerischen Finanzverwaltung wollen wir würdigen.“ Mit diesen Worten begrüßte Finanzminister Erwin Huber am 11. April 2008 in der Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München zahlreiche hochrangige Gäste zur Auftaktveranstaltung anlässlich des Jubiläums „200 Jahre staatliche Finanzverwaltung in Bayern“.

Maximilian Freiherr Graf von MontgelasGeht man in das Jahr 1808 und in die bewegte Zeit zurück, in der Bayern an der Seite Napoleons stand, so trifft man auf eine bekannte Gestalt, auf Minister Maximilian Freiherr Graf von Montgelas. Auch am Anfang der bayerischen Finanzverwaltung in ihrer heutigen Form stand der allmächtige Minister, der allerdings mit einer Schuldenlast von über 80 Millionen Gulden und mit dem drohenden Staatsbankrott zu kämpfen hatte. 1807 musste man deshalb ankündigen, dass jeder Staatsbürger ohne Unterschied des Standes steuerpflichtig sei. 1808 schaffte man schließlich alle Institutionen ab, die bisher an der Steuererhebung mitgewirkt hatten. Das geschah schließlich am 1. Mai 1808 durch den Erlass der Konstitution für das Königreich Bayern und durch ein Edikt über die Aufhebung der landständischen Vertretung.

Zentraler Beweggrund für die Abschaffung der Landstände war, dass sie nach Ansicht von Montgelas’ wegen ihrer Nörgelei und wegen des zusätzlichen Verwaltungsapparates die zügige Steuereinziehung nur behinderten. Er wollte die Erhöhung der Grundsteuer, der damals wichtigsten Steuer. Und er brauchte die Einnahmen schnell. In Zukunft sollten Steuern nur noch durch eigenständige Staatsbehörden vereinnahmt werden, die von der sonstigen Verwaltung getrennt wurden. Dafür errichtete man am 8. August 1808 Kreisfinanzdirektionen.

Konstitution vom 1. Mai 1808Von nun an sollten die Steuern nach der revolutionären Aussage der Konstitution vom 1. Mai 1808 nach einem gleichen System im ganzen Königreich erhoben werden. Der Adel verlor alle Privilegien: Er wurde nun mit den übrigen Staatsbürgern ganz gleich behandelt. Zur Beruhigung der misstrauischen Untertanen legte man übrigens in der Konstitution fest, dass die Grundsteuer den fünften Teil der Einkünfte nicht übersteigen dürfe - glückliche Zeiten aus Sicht des Steuerzahlers, möchte man meinen. Freilich: Ein Sozialstaat mit seinen umfassenden Leistungen war damals nicht einmal vorstellbar.

Montgelas und seine Mitarbeiter, vor allem der bis 1809 regierende Finanzminister Hompesch verfolgten das Prinzip der Einnahmenerhöhung durch Steuergerechtigkeit. Eine gerechte Besteuerung konnte man jedoch nur erreichen, wenn alle Grundstücke vermessen und bewertet worden waren. Dieses gigantische Unternehmen, bekannt unter dem Namen Kataster, wurde 1808 zügig begonnen. Die Vermessung des Landes wurde einer 1808 errichteten Steuervermessungskommission - seit 1811 hieß sie Steuerkatasterkommission - anvertraut, die alle Grundstücke in Bayern nach ihrer Größe, Bonität und Nutzungsart vermessen und beschreiben ließ. So wurde Bayern aufgrund seiner Steuerreformen das erste vollständig vermessene Land Europas.

Landvermessung im 19. Jahrhundert

Diese epochale Wende in der Finanzverwaltung wird in dieser Wanderausstellung gewürdigt. Hierzu wird die Geschichte der bayerischen Finanzverwaltung bis heute dargestellt.